AGB

Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Leistungsbedingungen
der ENS – Essener Netzwerk Systeme GmbH

Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt,
wenn der Vertragspartner von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Jede abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung unter Hinweis auf den Inhalt der betreffenden Bedingung. Dies gilt auch für Bedingungen des Vertragspartners, die in diesen Bedingungen keine Entsprechung finden. Unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über Abzahlungsgeschäfte und Haustürgeschäfte.
1. Angebot
(1.1) Unsere Angebote sind freibleibend. Zum Angebot gehörige Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben sowie Leistungsbeschreibungen gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich auf ihre Verbindlichkeit hingewiesen wird oder diese vorher vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot mit zugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch den Besteller oder durch Dritte sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
(1.2) Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel eines Angebotes jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen, soweit sie gegenüber dem Angebotsempfänger zumutbar ist. Wir behalten uns auch das Recht vor, Kalkulations- oder Druckfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einem Angebot jederzeit zu berichtigen.
2.Vertragsschluss
Der Besteller ist an seinem Vertragsantrag zwei Wochen gebunden. Bei Kaufleuten gilt eine Frist von 4 Wochen. Der Vertrag ist geschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben oder mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung beginnen und den Besteller hiervon in Kenntnis gesetzt haben.
3. Preise, Gefahrübergang
(3.1) Wir führen unsere Lieferungen und Leistungen zu den vertraglich vereinbarten (vgl. auch Ziffer 8) Preisen aus, ist keine besondere Preisvereinbarung getroffen, so gelten die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen, von uns ausgezeichneten Preise, in Ermangelung solcher Preise die ortsüblichen Preise. Ist nach dem Inhalt des Vertrages die Ausführung unserer Lieferung oder Leistung erst für einen Zeitpunkt vorgesehen, der länger als vier Monate seit Vertragsabschluss liegt, liefern oder leisten wir zu unseren am Tage des Gefahrenübergangs (Ziffer 3.2) gültigen Preise ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers. Ist der Besteller weder ein im Handelsregister eingetragener
Kaufmann noch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, noch ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
steht ihm das Recht zu, von dem Vertrage zurückzutreten, wenn der Unterschied zwischen dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis und dem bei Gefahrenübergang gültigen Preis größer ist als der Unterschied der Lebenshaltungskostenanstieg zwischen den vorgenannten Zeitpunkten. Das Rücktrittsrecht des Bestellers erlischt, wenn er unsere Leistung in Kenntnis des geänderten Preises vorbehaltlos annimmt oder – bei Abnahme unter Vorbehalt – nicht binnen zwei Wochen nach der Annahme den Rücktritt erklärt unter dem Erbieten, unsere Leistung zurückzugewähren. Das Rücktrittsrecht ist ferner ausgeschlossen, wenn der Besteller unsere Leistung nicht mehr in jenem Zustand zurückgeben kann, in dem wir sie ihm geleistet haben. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.
(3.2) Der Versand erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas vereinbart ist, für Rechnung und Gefahr des Bestellers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe der Leistung an den Spediteur oder Frachtführer oder unser eigens zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmten Personal auf den Besteller über.
(3.3) Versicherungen gegen Schäden und Gefahren aller Art werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Bestellers und nur auf dessen Kosten vorgenommen
4. Lieferung
(4.1) Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen werden nach Maßgaben der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist gilt nur dann als eingehalten, wen bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeiten die Versandbereitschaft gemeldet ist.
(4.2) Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede andere Behinderung der Lieferung befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Besteller Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer solchen Leistungsfreiheit oder einem solchen Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten, wenn unsere Teillieferung oder Leistung für ihn ohne Interesse ist.
(4.3) überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Besteller das Recht, uns schriftlich eine Nachfrist von
zwei Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrage zurückzutreten. Haben wir die Verzögerung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt, so kann der Besteller nach Fristenablauf statt Rücktritt Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5. Gewährleistung
(5.1) Haben wir für unsere Leistung eine besondere Garantie gegeben, so gelten neben den Gewährleistungsregeln unsere besonderen Garantiebedingungen vorab.
(5.2) Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, hat er Beanstandungen an unseren Leistungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Bei rechtzeitiger Rüge hat der Besteller Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. In beiden Fällen ist er verpflichtet, uns die gerügte Leistung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist uns 30% des Leistungswertes netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu vergüten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Gewährleistung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. In jedem Falle ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz des Mangelfolgeschadens. Erfolgt keine fristgerechte Rüge. oder ist unsere Leistung bereits ohne unsere Zustimmung an einen Dritten weitergegeben, gleichgültig in welchem Zustand, sind wir von jeder Gewährleistung frei.
(5.3) Nichtkaufleute haben offensichtliche Mängel oder das offensichtliche Fehlen zugesicherter Eigenschaften innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Leistung schriftlich zu rügen. Andernfalls erlöschen insoweit sämtliche Gewährleistungsansprüche. Nicht offensichtliche Mängel oder Fehler sind zur Erhaltung von Gewährleistungsrechten binnen sechs Monaten nach Erhalt der Leistung schriftlich geltend zu machen. Im Gewährleistungsfalle sind wir nach unserer Wahl zur für den Besteller kostenlosen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. In jedem Falle ist uns zuvor die Prüfung der beanstandeten Lieferung oder Leistung zu gestatten und uns das beanstandete Teil zur Verfügung zu stellen. Schlagen unsere Gewährleistungsbemühungen oder Nachbesserung oder Ersatzleistung fehl, so kann der Besteller die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen.
(5.4) Im übrigen gilt auch gegenüber diesem Personenkreis, dass Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, uns gegenüber nur geltend gemacht werden können, wenn ein eventueller Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht Dies gilt insbesondere für Mangelfolgeschäden.
(5.5) Wir übernehmen keine Haftung für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten oder fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers.
(5.6) Zum Nachweis von Ansprüchen des Bestellers aus Gewährleistung oder Garantie ist er verpflichtet, den mit uns geschlossenen Vertrag bzw. unsere Rechnung bzw. den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung vorzulegen, und den gerügten Mangel oder die als fehlend gerügte Eigenschaft so konkret wie ihm nur möglich zu beschreiben. Andernfalls sind wir berechtigt, zur Abgeltung des Bearbeitungsaufwandes eine Pauschale von 25.- Euro zu erheben.
(5.7) Rücksendungen des Bestellers müssen zur jeweiligen Verkaufsstelle und sollten erst nachtelefonischer Absprache mit uns erfolgen.
6. Zahlung, Verzug
(6.1) Soweit im Angebot oder im Vertrag anderer Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen.
(6.2) Wechsel und Schecks nehmen wir nur herein, wenn uns die entstehenden Auslagen für Diskont und sonstige Spesen vergütet werden.
(6.3) Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers
oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Vertrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen, im Weigerungsfalle sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Besteller ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
(6.4) Gegen unsere Forderungen kann der Besteller nur aufrechnen, wenn ihm eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung zusteht.
(6.5) Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz der Deutschen Bank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt unserer Leistung bzw. ab dem vereinbarten Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt.
(6.6) Unsere Forderungen werden insgesamt, auch bei Stundung, sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostenmasse abgelehnt wird. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware (Ziffer 7) zurückfordern und vom Vertrag zurück treten.
7. Eigentumsvorbehalt
(7.1) Wir behalten uns gegenüber dem Besteller das Eigentum an der gelieferten Leistung bis vollständigen Zahlung unserer Vergütung vor. Wenn der Besteller mit der Zahlung der Vergütung in Verzug kommt, sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Besteller darf ohne unsere Zustimmung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen. Ist der Besteller Kaufmann, so gilt unser Eigentumsvorbehalt bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit ihm, und zwar auch, soweit es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt, unter Einschluss von Zinsen- und Kostenforderungen. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn sie mit der Bestimmung an ihm geliefert worden sind, dass sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.
(7.2) Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Leistung gepfändet, hat der Besteller uns sofort umfassend zu
unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehende
notwendige Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
(7.3) Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
(7.4) Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Besteller, wenn er Kaufmann ist, schon jetzt seine Ansprüche gegen seine Kunden oder sonstigen Abnehmer bis zur Höhe unserer sich aus der Bestellung ergebenen Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden oder Abnehmer die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Lieferung der Vorbehaltsware von dem Besteller an seinen Kunden oder Abnehmer mit der Maßgabe, dass dieser sie weiter veräußern darf, mit oder ohne Umgestaltung, so ist der Besteller verpflichtet, uns im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes das Eigentum an den Gegenständen über seine Kunden vorzubehalten.
8. Besondere Bestimmungen über Preise
(8.1) Haben wir uns gegenüber dem Besteller, ohne dass ein Gewährleistungsfall gegeben wäre, zum Umtausch einer gelieferten Leistung bereit erklärt, gleich aus welchem Grunde, so entfallen etwa von uns gewährte Rabatte und der Besteller ist verpflichtet, nachträglich den Rabatt zu vergüten.
(8.2) Besteht die vertragliche Leistung allein oder neben anderen in Übernahme von Diensten, insbesondere der
Prüfung oder Überprüfung der Installierung oder der Wartung, sind wir berechtigt, als Vergütung für jede begonnene 0,25 Arbeitsstunde (=ein Arbeitswert) eine Vergütung von 16.- Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu erheben; den er sind unsere Kosten für die Hin- und Rückfahrt mit 0.50 Euro Cent je angefahrenen Kilometer zu vergüten.
(8.3) Die schriftliche Ausarbeitung eines verbindlichen Angebotes für unsere Lieferungen und Leistungen ist uns mit 38.- Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu vergüten.
(8.4) Wir sind berechtigt, als Mahnkosten eine Pauschale von 25.- Euro nach Verzugseintritt des Bestellers für die
Abgeltung der mit dem Mahnwesen verbundenen Unkosten zu erheben. Unberührt bleiben die durch ein gerichtliches Verfahren von dem Besteller zu ersetzenden weiteren Kosten.
9. Sonstiges
(9.1) Es gilt das recht der Bundesrepublik Deutschland.
(9.2) Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit des Vertrages und unserer Geschäftsbedingungen im übrigen nicht.
(9.3) Die Ansprüche des Vertragspartners aus dem Vertrag dürfen nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung abgetreten werden.
(9.4) Gegenüber Kaufleuten ist Erfüllungsort für beide Teile Essen. Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist für beide Seiten unabhängig vom Streitwert das Amtgericht Essen. Gegenüber Nichtkaufleuten bewendet es bei den Bestimmungen über den Gerichtsstand.
ENS – Essener Netzwerk Systeme GmbH , Altenessener Str. 264, 45326 Essen